Textfeld: §1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der ersten Bestellung oder meiner ersten Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsabschluß
1. Angebote sind - auch bezüglich Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.  
2. Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Verkäufers  
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur  gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§3 Preise, Preisänderungen
1 Die Preise beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer, diese wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe auf  der Rechnung separat ausgewiesen.
2. Die Preise gelten zuzüglich Porto und Verpackung. Ab  einem Warenwert von € 500,00 trägt der Verkäufer die Frachtkosten für normale Zusendung. Sonderwünsche des Käufers werden diesem in Rechnung gestellt. Im Raum Idar-Oberstein und Idar-Oberstein wird die Zustellung frei Haus vorgenommen.
3. Soweit  zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und / oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate  liegen, gelten die zur  Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers, übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr  als 10%, so ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
4. Im EDV-Bereich sind die meisten Preise “Tagespreise”. Schwankungen von +/-5% werden vom Verkäufer aufgefangen. Größere Schwankungen nach oben oder unten werden bei Rechungstellung angepasst.

§4 Lieferzeiten
Bei Lieferverzögerungen, die vom Verkäufer zu vertreten sind, beträgt die vom Käufer zu setzende Nachfrist zwei Wochen, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§5 Versand und Gefahrübergang
1. Erfüllungsort ist Idar-Oberstein
2. Die  Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

§6 Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Material-fehler schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum des Gefahrüberganges.
3. Offensichtliche Mängel  müssen dem Verkäufer unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an den Verkäufer zurückzusenden. Ein Verstoß  gegen  die  vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer  Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5. Nachbesserungs- oder Reparaturarbeiten werden nach Wahl des Verkäufers vor Ort beim Käufer, im Hause des Verkäufers oder bei dem entsprechenden Vorlieferanten durchgeführt.
6. Sollte eine Beanstandung nicht auf einem Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann der Verkäufer eine Aufwandsgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.
7. .Auf  Wunsch des Käufers kann die Gewährleistungsfrist für Computer, Monitore, Drucker und andere hochwertige EDV-Teile auf 36 Monate verlängert werden. Versichert sind  Ein- und Ausbau von defekten Teilen, die defekten Teile sowie deren Beschaffungskosten. Ausgenommen von dieser Versicherung sind Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile, Datenträger und Software sowie Folgeschäden materieller und wirtschaftlicher Art (z.B.: Wiederaufspielen von Software oder Wiederherstellung von Daten etc.) sowie die Fehlersuche. Die Kosten der Versicherung werden nach dem Kaufpreis berechnet und separat auf der Rechung ausgewiesen Der Käufer erhält nach zustande kommen der Versicherung eine entsprechende Mitteilung über den Versicherungsumfang.

§7 Haftungsbegrenzung
1. Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.  
Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
2. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.

§8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den  Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den Gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der  Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen
2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.

§9 Zahlung
1. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen.
2. Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.  Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
6. Wird eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, kann ab der ersten Mahnung ein Banküblicher Zinssatz berechnet und Mahngebühren erhoben werden.

§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Soweit der Käufer Kaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist  Idar-Oberstein ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen